Honorare/ Leistungen:
Telefonisches Erstgespräch (ca. 15 Minuten)
kostenlos
Erstgespräch (45 Minuten) Zum Kennenlernen und zur Abklärung Deines Anliegens.
50,00 Euro
Therapiesitzung/ Beratung (auch online möglich) (60 Minuten):
79,00 Euro
Mobile Praxis (Ich komme zu Dir nach Hause, 60 Minuten):
79,00 Euro
Prüfungsvorbereitung:
50 Euro (50 Minuten)
89 Euro (2x 50 Minuten)
129,00 Euro (3 x 50 Minuten)
Ich biete für Studenten/ Auszubildende, Rentner und für Alleinerziehende bei entsprechendem Nachweis ein sogenanntes Soziales Honorar (Theralupa) an. Wir schauen dann gemeinsam, wie wir das Honorar anpassen können, damit Du Beratung/ Therapie bei Bedarf in Anspruch nehmen kannst.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können.
Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz). Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein.
Vorteile einer Privaten Therapie:
- Keine langen Wartezeiten
- Der Bedarf an Psychotherapie in Deutschland ist immens groß und steigt weiter an. Die Therapieanfragen übersteigen die Nachfrage an kassenzugelassenen Plätzen
- Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt
- Als Selbstzahler einer Psychotherapie ist man nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden gebunden. In Deutschland werden drei psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt: Die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie gilt nicht als Kassenleistung und kann nicht über Krankenkassen abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.
- Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig
- Für viele Berufe im öffentlichen Dienst ist eine Psychotherapie immer noch ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsshpähre (beispielsweise wenn es um die Verbeamtung bei Lehrern geht). Ihre Diagnose geht somit nicht an die Krankenkasse. Auch für weitere Versicherungen kann das sinnvoll sein (Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).